Satzungsklausel: Aufklärungsarbeit und Verwendung von Spenden
§ X Aufklärungsarbeit und Beratung
- Der Verein verfolgt den Zweck, durch Aufklärungsarbeit das Bewusstsein für eine artgerechte Haltung, Pflege und Versorgung von Nagetieren und anderen Kleintieren zu fördern.
- Der Verein informiert die Öffentlichkeit über tierschutzgerechte Haltung, Ernährung, Pflege und medizinische Versorgung von Tieren. Dies geschieht insbesondere durch:
- Informationsveranstaltungen, Vorträge und Seminare,
- Herausgabe von Informationsmaterialien,
- digitale Angebote (z. B. Webseite, soziale Medien).
- Der Verein bietet Ratsuchenden eine fachliche Beratung zur Tierhaltung an. Diese Beratung erfolgt unentgeltlich und dient ausschließlich dem Wohl der Tiere sowie der Unterstützung von Tierhaltern.
- Die Aufklärungsarbeit und Beratung sind Teil des Vereinszwecks und verfolgen keine wirtschaftlichen Interessen.
- Der Verein arbeitet bei Bedarf mit Tierärzten, Fachstellen und anderen Tierschutzorganisationen zusammen, um eine sachgerechte und umfassende Beratung sicherzustellen.
§ Y Verwendung von Spenden und Beiträgen
- Die finanziellen Mittel des Vereins stammen insbesondere aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Zuwendungen.
- Spenden und Beiträge gehen ausschließlich an den Verein und dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden, insbesondere für:
- Aufwendungen für Informationsarbeit und Aufklärungsmaßnahmen,
- Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien,
- Organisation von Veranstaltungen und Beratungsangeboten,
- Deckung notwendiger Verwaltungskosten, die unmittelbar der Verwirklichung der Vereinsziele dienen.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.