Nagetierschutzverein
Plauen n.e.V

Satzungsklausel: Aufklärungsarbeit und Verwendung von Spenden

§ X Aufklärungsarbeit und Beratung

  1. Der Verein verfolgt den Zweck, durch Aufklärungsarbeit das Bewusstsein für eine artgerechte Haltung, Pflege und Versorgung von Nagetieren und anderen Kleintieren zu fördern.
  2. Der Verein informiert die Öffentlichkeit über tierschutzgerechte Haltung, Ernährung, Pflege und medizinische Versorgung von Tieren. Dies geschieht insbesondere durch:
    • Informationsveranstaltungen, Vorträge und Seminare,
    • Herausgabe von Informationsmaterialien,
    • digitale Angebote (z. B. Webseite, soziale Medien).
  3. Der Verein bietet Ratsuchenden eine fachliche Beratung zur Tierhaltung an. Diese Beratung erfolgt unentgeltlich und dient ausschließlich dem Wohl der Tiere sowie der Unterstützung von Tierhaltern.
  4. Die Aufklärungsarbeit und Beratung sind Teil des Vereinszwecks und verfolgen keine wirtschaftlichen Interessen.
  5. Der Verein arbeitet bei Bedarf mit Tierärzten, Fachstellen und anderen Tierschutzorganisationen zusammen, um eine sachgerechte und umfassende Beratung sicherzustellen.

§ Y Verwendung von Spenden und Beiträgen

  1. Die finanziellen Mittel des Vereins stammen insbesondere aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Zuwendungen.
  2. Spenden und Beiträge gehen ausschließlich an den Verein und dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden, insbesondere für:
    • Aufwendungen für Informationsarbeit und Aufklärungsmaßnahmen,
    • Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien,
    • Organisation von Veranstaltungen und Beratungsangeboten,
    • Deckung notwendiger Verwaltungskosten, die unmittelbar der Verwirklichung der Vereinsziele dienen.
  3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.